Rechtsgebiete
Das Verkehrsrecht befasst sich mit dem Straßenverkehr und den daran teilnehmenden Personen und Fahrzeugen unter allen möglichen rechtlichen Aspekten. Sei es, dass Sie ein Fahrzeug erwerben und sich an diesem Fahrzeug Mängel zeigen, die gegenüber dem Verkäufer beanstandet werden sollen, sei es, dass Sie Ärger mit Ihrem Autoversicherer haben, sei es, dass Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit oder dass Sie Beschuldigter in einem Strafverfahren wegen einer Verkehrsstraftat sind – wir vertreten Sie kompetent und umfassend.
Vergleichen Sie bitte auch die Stichworte „Schadenersatzrecht“, „Ordnungswidrigkeiten“, „Kaufrecht“, „Fahrerlaubnisrecht“, „Strafrecht“
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Wenn Sie Beschuldigter in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren sind, sehen Sie sich einer Übermacht der Ermittlungsbehörden gegenüber, auf deren Seite Polizei, Staatsanwaltschaft, Sachverständige und Rechtsmedizin eingesetzt werden, um Sie zu überführen und gegebenenfalls zu bestrafen. Umso wichtiger ist es, dass Ihnen ein Verteidiger zur Seite steht, der Sie über Ihre Rechte aufklärt, Sie bei der Wahrnehmung und Durchsetzung dieser Rechte unterstützt und insbesondere gegenüber den Ermittlungsbehörden, aber auch gegenüber dem Gericht, falls es zu einer Anklageerhebung gekommen ist, Ihre Sicht der Dinge, den Sachverhalt aus Ihrer Sicht und die zu Ihren Gunsten sprechenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte vorbringt.
Es empfiehlt sich, möglichst frühzeitig einen Verteidiger zu beauftragen, damit nicht erst am Ende des Verfahrens, sondern bereits zu einem frühen Zeitpunkt Ihre Sicht der Dinge in die Ermittlungen einfließt und dieses damit beeinflusst werden kann.
Auf unsere Kenntnisse und unseren Einsatz im Rahmen Ihrer Verteidigung können Sie sich verlassen.
Sind Sie Opfer einer Straftat geworden, vertreten wir Sie nicht nur zivilrechtlich im Rahmen der Geltendmachung von Schadensersatzansprüche (vergleiche Stichwort „Schadenersatz“), sondern wir nehmen auch Ihre Rechte im Strafverfahren wahr, insbesondere, indem für Ihre Beteiligung als Nebenkläger Sorge getragen wird.
Sind Sie als Zeuge zur Polizei, Staatsanwaltschaft oder zu Gericht vorgeladen, sind wir auch gerne als Zeugenbeistand für Sie tätig.
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Als Verkehrsteilnehmer, insbesondere als Führer von Pkw und Lkw, hat man eine Vielzahl von Vorschriften zu beachten. Aufgrund der heute herrschenden Kontrolldichte durch die Polizei schwebt man ständig in Gefahr, Punkte im Fahreignungsregister („Flensburg“) zu sammeln und seine Fahrerlaubnis zu verlieren. Nach der Reform von 2014 ist bereits bei Erreichen von 8 Punkten im Fahreignungsregister die Fahrerlaubnis zwingend zu entziehen. Daher ist es heute besonders wichtig, die Eintragung von Punkten soweit wie möglich zu vermeiden.
Aufgrund der heute von vielen Gerichten und Bußgeldbehörden geforderten frühzeitigen Vorlage von Beweismitteln bzw. Beweisanträgen ist es besonders wichtig, frühzeitig einen qualifizierten Verteidiger hinzuzuziehen. Wir empfehlen insofern bereits bei Erhalt eines Anhörungsbogens, sei es von der Polizei oder der Bußgeldbehörde, sich mit uns in Verbindung zu setzen, damit rechtzeitig interveniert werden kann:
Wir fordern für Sie die Ermittlungsakte an und sichten die vorliegenden Beweismittel.
Wir prüfen den Sachverhalt sowohl von der tatsächlichen, soweit erforderlich auch von der technischen Seite und natürlich auch unter den rechtlichen Gesichtspunkten.
Wir geben für Sie, soweit sinnvoll, eine Einlassung gegenüber den Verfolgungsbehörden ab, legen gegen Bußgeldbescheide für Sie Einspruch ein und vertreten Sie anschließend erstinstanzlich vor den zuständigen Amtsgerichten und, soweit erforderlich, auch vor den Oberlandesgerichten im Rechtsbeschwerdeverfahren.
Gerade als Unternehmer im Logistik- und Transportbereich wird man heute häufig mit einer Gewinnabschöpfung im Wege der Verfallanordnung konfrontiert. Wir verteidigen Sie auch insoweit und prüfen, neben den anderen Fragen, die auch im normalen Bußgeldverfahren zu erörtern und zu beachten sind, die Höhe der Gewinnabschöpfung.
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Gehen eine Ehe, eine Lebenspartnerschaft oder auch eine nichteheliche Lebensgemeinschaft zu Ende, sind die Beteiligten naturgemäß sehr stark emotional betroffen. Umso wichtiger ist es, in dieser Situation einen Rechtsanwalt an Ihrer Seite zu haben, der Sie in den anstehenden Rechtsfragen berät, Sie durch die anhängigen Verfahren begleitet, Ihre Ansprüche durchsetzt und unberechtigte Ansprüche zurückweist.
Auch wenn es um das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder oder das Umgangsrecht geht, setzen wir uns für Ihre Interessen und Rechte ein.
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Das Sozialrecht umfasst im Wesentlichen alle Rechtsstreitigkeiten zwischen dem rechtsuchenden Bürger und diversen Sozialversicherungsträgern, sei es Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Berufsgenossenschaft oder auch Behörden, die beispielsweise für Sozialhilfe, Grundsicherung oder Kinder- und Jugendhilfe zuständig sind. Wir vertreten Sie sowohl außergerichtlich gegenüber den zuständigen Sozialversicherungsträgern und Behörden als auch vor den Sozialgerichten.
Wir weisen allerdings darauf hin, dass wir nicht die korrekte Berechnung der Rentenhöhe oder ähnlicher Zahlungen überprüfen können.
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Schadensersatzansprüche resultieren in der Regel aus der schuldhaften Verletzung von Rechten des Geschädigten, insbesondere an Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum oder sonstigen Rechten wie z. B. Ehre, Gewerbebetrieb, usw. oder aus der Verletzung vertraglicher Verpflichtungen.
Gleichgültig, aus welchem Gesichtspunkt Ihnen Schadensersatzansprüche zustehen, setzen wir alles daran, Ihre Ansprüche auf den Ersatz Ihres Sachschadens, auf Schmerzensgeld, Verdienstausfall, den Haushaltsführungsschaden oder vermehrte Bedürfnisse (im Falle schwerer Verletzungen des Körpers oder der Gesundheit) zu realisieren.
Wir führen die Korrespondenz mit den Ermittlungsbehörden, den Anspruchsgegnern bzw. deren Versicherern, soweit erforderlich auch mit Ihrem Versicherer oder Sozialversicherungsträgern, insbesondere Krankenversicherern und Berufsgenossenschaften, auf die Ansprüche übergegangen sind.
Im Falle von Beleidigungen oder Verleumdungen machen wir für Sie Unterlassungs- und Widerrufsansprüche geltend.
Ebenso stehen wir zur Verfügung, um Beeinträchtigungen Ihres Eigentums zu verhindern bzw. zu beseitigen.
Selbstverständlich vertreten wir Sie auch, wenn derartige Ansprüche unberechtigt Ihnen gegenüber geltend gemacht werden.
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Das Arbeitsrecht ist vom Gesetzgeber als Arbeitnehmerschutzrecht ausgestaltet worden, und dennoch hält es auch für den Arbeitnehmer, und erst recht für den Arbeitgeber, eine Vielzahl von Problemen und teilweise auch unangenehmen Überraschungen bereit. Insbesondere die Fristen und Formvorschriften für Kündigungen, aber auch für die Einreichung von Klagen und den rechtzeitigen Vortrag beim Arbeitsgericht können bei Nichtbeachtung zum Verlust von wichtigen Rechten führen.
Wir beraten Sie in allen Fragen des Arbeitsrechtes, bei der Geltendmachung Ihrer berechtigten Ansprüche, bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche, bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, bei dem Abschluss von Abwicklungs- und Aufhebungsverträgen und vertreten Sie vor den Arbeitsgerichten.
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Das Zivilrecht, d. h., diejenigen Vorschriften, die die Rechtsbeziehungen der Menschen untereinander ordnen, umfasst praktisch alle Rechtsgebiete, mit denen man im täglichen Leben zu tun hat. Wir beraten und vertreten Sie in all diesen Fragen umfassend.
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Haben Sie Probleme mit der Fahrerlaubnisbehörde?
Wir beraten und vertreten Sie gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde, wenn diese Ihnen entweder Ihre Fahrerlaubnis entziehen will, oder Ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen überprüfen will. Ist Ihnen wegen Trunkenheitsfahrten oder Drogenkonsums oder wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen die Fahrerlaubnis entzogen worden oder hat man Ihnen dieses angekündigt, beraten wir Sie, wie gegebenenfalls Ihre Fahrerlaubnis erhalten werden kann und welchen behördlichen Anforderungen Sie nachkommen müssen, und welchen nicht.
Ist Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen worden, vertreten wir Sie sowohl im Widerspruchsverfahren als auch vor den Verwaltungsgerichten.
Wir zeigen auf, welche Maßnahmen Sie selbst ergreifen können, um eine vielleicht zweifelhaft gewordene Eignung in den Augen der Behörden wieder herzustellen.
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Ein Testament kann nach deutschem Recht entweder eigenhändig oder vor einem Notar errichtet werden. Insoweit Sie die eigenhändige Errichtung eines Testamentes ins Auge gefasst haben, beraten wir Sie über Inhalt und Formerfordernisse. Auch die erbrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten erläutern wir Ihnen gerne.
Wenn es zu einem Erbfall gekommen ist und für Sie entweder als Erbe, Mitglied einer Erbengemeinschaft oder, weil ein anderer als Alleinerbe eingesetzt wurde, oder Sie enterbt wurden, Pflichtteilsansprüche in Betracht kommen, beraten wir Sie, welche Rechte und Pflichten Sie insofern haben, was Sie beachten müssen und wir vertreten Sie, außergerichtlich und gerichtlich, bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
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Verträge, mit denen Rechte an Grundstücken begründet werden sollen, insbesondere Grundstückskaufverträge, sind nach deutschem Recht vor einem Notar abzuschließen. Wir beraten Sie insofern vor Abschluss solcher Verträge und prüfen gerne die Ihnen vorliegenden Vertragsentwürfe.
Nach Abschluss solcher Verträge beraten und vertreten wir Sie, außergerichtlich und gerichtlich, bei der Durchsetzung ihrer Rechte. Wir prüfen für Sie, welche Ansprüche Sie aus den Verträgen herleiten können und wie es um die Durchsetzbarkeit bestellt ist.
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Das Kaufrecht, gleichgültig, ob es sich auf Gegenstände des täglichen Bedarfs, Autos, Grundstücke, Häuser, Eigentumswohnungen, Kleidung oder elektronische Geräte oder auch Software bezieht, hält sowohl für den Käufer als auch den Verkäufer Fallstricke bereit.
Wir beraten Sie insbesondere dahingehend, wie Sie Ihre Gewährleistungsrechte richtig geltend machen, insbesondere wie vom Gesetz vorgesehen richtig die Nacherfüllung in Gestalt einer Mängelbeseitigung geltend machen, um anschließend gegebenenfalls vom Vertrag zurücktreten zu können und Schadenersatz fordern zu können. Wenn Sie Verbraucher sind, setzen wir Ihre bestehenden Verbraucherschutzrechte, insbesondere das Widerrufsrecht, den unzulässigen Gewährleistungsausschluss usw. durch.
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Wir vertreten Sie in allen miet- und pachtrechtlichen Angelegenheiten, gleichgültig, ob Sie Vermieter oder Mieter sind.
Als Vermieter sehen Sie sich oft mit dem Erfordernis konfrontiert, Ihre Zahlungen auf Miete oder Betriebskosten gegenüber zahlungsunwilligen Mietern durchzusetzen. Wir beraten Sie, welche Möglichkeiten Ihnen hier offenstehen, wie sich die Zahlungsansprüche am besten realisieren lassen, ob Ihre Betriebskostenabrechnung gerichtlich durchsetzbar ist. Wir vertreten Sie außergerichtlich und vor Gericht und sprechen auch, wenn nötig, für Sie ordentliche oder außerordentliche Kündigungen des Miet- oder Pachtverhältnisses aus.
Auch Schadenersatzansprüche nach Beendigung des Mietverhältnisses, wenn die Mietsache beschädigt worden ist und dies sich erst nach Auszug der Mieter herausstellt, setzen wir für Sie durch.
Als Mieter sehen Sie sich oftmals nicht nachvollziehbaren, undurchsichtigen Betriebskostenabrechnungen gegenüber, ebenso auch Eigenbedarfskündigungen und anderen Versuchen, das Mietverhältnis zu beenden. Auch insofern beraten wir Sie und vertreten Sie außergerichtlich und vor Gericht.