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Sozialrecht

Das Sozialrecht umfasst im Wesentlichen alle Rechtsstreitigkeiten zwischen dem rechtsuchenden Bürger und diversen Sozialversicherungsträgern, sei es Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Berufsgenossenschaft oder auch Behörden, die beispielsweise für Sozialhilfe, Grundsicherung oder Kinder- und Jugendhilfe zuständig sind. Wir vertreten Sie sowohl außergerichtlich gegenüber den zuständigen Sozialversicherungsträgern und Behörden als auch vor den Sozialgerichten.

Wir weisen allerdings darauf hin, dass wir nicht die korrekte Berechnung der Rentenhöhe oder ähnlicher Zahlungen überprüfen können.

Arbeitslosengeld, gesetzliche Krankenversicherung, gesetzliche Rentenversicherung, Berufsgenossenschaft, Kinder-und Jugendhilfe, Schwerbehindertenrecht, Pflegeversicherung