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Erbrecht

Ein Testament kann nach deutschem Recht entweder eigenhändig oder vor einem Notar errichtet werden. Insoweit Sie die eigenhändige Errichtung eines Testamentes ins Auge gefasst haben, beraten wir Sie über Inhalt und Formerfordernisse. Auch die erbrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten erläutern wir Ihnen gerne.

Wenn es zu einem Erbfall gekommen ist und für Sie entweder als Erbe, Mitglied einer Erbengemeinschaft oder, weil ein anderer als Alleinerbe eingesetzt wurde, oder Sie enterbt wurden, Pflichtteilsansprüche in Betracht kommen, beraten wir Sie, welche Rechte und Pflichten Sie insofern haben, was Sie beachten müssen und wir vertreten Sie, außergerichtlich und gerichtlich, bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Gesetzliche Erbfolge, Testament, Erbvertrag, Pflichtteil, Ausschlagung der Erbschaft, Erbenhaftung, Erbschein, Erbengemeinschaft