Grundstücksrecht

Verträge, mit denen Rechte an Grundstücken begründet werden sollen, insbesondere Grundstückskaufverträge, sind nach deutschem Recht vor einem Notar abzuschließen. Wir beraten Sie insofern vor Abschluss solcher Verträge und prüfen gerne die Ihnen vorliegenden Vertragsentwürfe.

Nach Abschluss solcher Verträge beraten und vertreten wir Sie, außergerichtlich und gerichtlich, bei der Durchsetzung ihrer Rechte. Wir prüfen für Sie, welche Ansprüche Sie aus den Verträgen herleiten können und wie es um die Durchsetzbarkeit bestellt ist.

Grundstückskaufvertrag, Hypothek, Grundschuld, Wohnrecht, Grunddienstbarkeit, Nießbrauch, Erbbaurecht