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Ordnungswidrigkeiten

Als Verkehrsteilnehmer, insbesondere als Führer von Pkw und Lkw, hat man eine Vielzahl von Vorschriften zu beachten. Aufgrund der heute herrschenden Kontrolldichte durch die Polizei schwebt man ständig in Gefahr, Punkte im Fahreignungsregister („Flensburg“) zu sammeln und seine Fahrerlaubnis zu verlieren. Nach der Reform von 2014 ist bereits bei Erreichen von 8 Punkten im Fahreignungsregister die Fahrerlaubnis zwingend zu entziehen. Daher ist es heute besonders wichtig, die Eintragung von Punkten soweit wie möglich zu vermeiden.

Aufgrund der heute von vielen Gerichten und Bußgeldbehörden geforderten frühzeitigen Vorlage von Beweismitteln bzw. Beweisanträgen ist es besonders wichtig, frühzeitig einen qualifizierten Verteidiger hinzuzuziehen. Wir empfehlen insofern bereits bei Erhalt eines Anhörungsbogens, sei es von der Polizei oder der Bußgeldbehörde, sich mit uns in Verbindung zu setzen, damit rechtzeitig interveniert werden kann:
Wir fordern für Sie die Ermittlungsakte an und sichten die vorliegenden Beweismittel.
Wir prüfen den Sachverhalt sowohl von der tatsächlichen, soweit erforderlich auch von der technischen Seite und natürlich auch unter den rechtlichen Gesichtspunkten.
Wir geben für Sie, soweit sinnvoll, eine Einlassung gegenüber den Verfolgungsbehörden ab, legen gegen Bußgeldbescheide für Sie Einspruch ein und vertreten Sie anschließend erstinstanzlich vor den zuständigen Amtsgerichten und, soweit erforderlich, auch vor den Oberlandesgerichten im Rechtsbeschwerdeverfahren.

Gerade als Unternehmer im Logistik- und Transportbereich wird man heute häufig mit einer Gewinnabschöpfung im Wege der Verfallanordnung konfrontiert. Wir verteidigen Sie auch insoweit und prüfen, neben den anderen Fragen, die auch im normalen Bußgeldverfahren zu erörtern und zu beachten sind, die Höhe der Gewinnabschöpfung.

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