Fahrerlaubnisrecht

Haben Sie Probleme mit der Fahrerlaubnisbehörde?

Wir beraten und vertreten Sie gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde, wenn diese Ihnen entweder Ihre Fahrerlaubnis entziehen will, oder Ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen überprüfen will. Ist Ihnen wegen Trunkenheitsfahrten oder Drogenkonsums oder wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen die Fahrerlaubnis entzogen worden oder hat man Ihnen dieses angekündigt, beraten wir Sie, wie gegebenenfalls Ihre Fahrerlaubnis erhalten werden kann und welchen behördlichen Anforderungen Sie nachkommen müssen, und welchen nicht.

Ist Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen worden, vertreten wir Sie sowohl im Widerspruchsverfahren als auch vor den Verwaltungsgerichten.
Wir zeigen auf, welche Maßnahmen Sie selbst ergreifen können, um eine vielleicht zweifelhaft gewordene Eignung in den Augen der Behörden wieder herzustellen.

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