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Baurecht

Das private Baurecht, also das Rechtsverhältnis zwischen dem Bauherrn einerseits und dem Bauunternehmer andererseits, ist voller juristischer Fallstricke, da, je nachdem, nach welchem Regelwerk sich der Vertrag richtet, unterschiedliche Ansprüche, Verjährungsfristen, usw. bestehen.

Wir vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche und bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche. Gleichgültig, ob es um Baumängel geht, Werklohnansprüche, Schadensersatzansprüche, wir stehen zu Ihrer Verfügung.

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