Mietrecht
Wir vertreten Sie in allen miet- und pachtrechtlichen Angelegenheiten, gleichgültig, ob Sie Vermieter oder Mieter sind.
Als Vermieter sehen Sie sich oft mit dem Erfordernis konfrontiert, Ihre Zahlungen auf Miete oder Betriebskosten gegenüber zahlungsunwilligen Mietern durchzusetzen. Wir beraten Sie, welche Möglichkeiten Ihnen hier offenstehen, wie sich die Zahlungsansprüche am besten realisieren lassen, ob Ihre Betriebskostenabrechnung gerichtlich durchsetzbar ist. Wir vertreten Sie außergerichtlich und vor Gericht und sprechen auch, wenn nötig, für Sie ordentliche oder außerordentliche Kündigungen des Miet- oder Pachtverhältnisses aus.
Auch Schadenersatzansprüche nach Beendigung des Mietverhältnisses, wenn die Mietsache beschädigt worden ist und dies sich erst nach Auszug der Mieter herausstellt, setzen wir für Sie durch.
Als Mieter sehen Sie sich oftmals nicht nachvollziehbaren, undurchsichtigen Betriebskostenabrechnungen gegenüber, ebenso auch Eigenbedarfskündigungen und anderen Versuchen, das Mietverhältnis zu beenden. Auch insofern beraten wir Sie und vertreten Sie außergerichtlich und vor Gericht.
Mietvertrag, Kündigung, Eigenbedarf, Mietrückstand, Betriebskosten, Wohnraummiete, Gewerbemiete, Pacht, Landpacht, Mieterhöhung, Modernisierungsmaßnahmen, Vermieterpfandrecht, Kaution