Schadenersatzrecht
Schadensersatzansprüche resultieren in der Regel aus der schuldhaften Verletzung von Rechten des Geschädigten, insbesondere an Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum oder sonstigen Rechten wie z. B. Ehre, Gewerbebetrieb, usw. oder aus der Verletzung vertraglicher Verpflichtungen.
Gleichgültig, aus welchem Gesichtspunkt Ihnen Schadensersatzansprüche zustehen, setzen wir alles daran, Ihre Ansprüche auf den Ersatz Ihres Sachschadens, auf Schmerzensgeld, Verdienstausfall, den Haushaltsführungsschaden oder vermehrte Bedürfnisse (im Falle schwerer Verletzungen des Körpers oder der Gesundheit) zu realisieren.
Wir führen die Korrespondenz mit den Ermittlungsbehörden, den Anspruchsgegnern bzw. deren Versicherern, soweit erforderlich auch mit Ihrem Versicherer oder Sozialversicherungsträgern, insbesondere Krankenversicherern und Berufsgenossenschaften, auf die Ansprüche übergegangen sind.
Im Falle von Beleidigungen oder Verleumdungen machen wir für Sie Unterlassungs- und Widerrufsansprüche geltend.
Ebenso stehen wir zur Verfügung, um Beeinträchtigungen Ihres Eigentums zu verhindern bzw. zu beseitigen.
Selbstverständlich vertreten wir Sie auch, wenn derartige Ansprüche unberechtigt Ihnen gegenüber geltend gemacht werden.
Körperverletzung, Sachbeschädigung, entgangener Gewinn, Verdienstausfall, Schmerzensgeld, Amtspflichtverletzung, Unterlassung, Widerruf, Haushaltsführungsschaden, vermehrte Bedürfnisse, Personenschaden, Produkthaftung