Strafrecht
Wenn Sie Beschuldigter in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren sind, sehen Sie sich einer Übermacht der Ermittlungsbehörden gegenüber, auf deren Seite Polizei, Staatsanwaltschaft, Sachverständige und Rechtsmedizin eingesetzt werden, um Sie zu überführen und gegebenenfalls zu bestrafen. Umso wichtiger ist es, dass Ihnen ein Verteidiger zur Seite steht, der Sie über Ihre Rechte aufklärt, Sie bei der Wahrnehmung und Durchsetzung dieser Rechte unterstützt und insbesondere gegenüber den Ermittlungsbehörden, aber auch gegenüber dem Gericht, falls es zu einer Anklageerhebung gekommen ist, Ihre Sicht der Dinge, den Sachverhalt aus Ihrer Sicht und die zu Ihren Gunsten sprechenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte vorbringt.
Es empfiehlt sich, möglichst frühzeitig einen Verteidiger zu beauftragen, damit nicht erst am Ende des Verfahrens, sondern bereits zu einem frühen Zeitpunkt Ihre Sicht der Dinge in die Ermittlungen einfließt und dieses damit beeinflusst werden kann.
Auf unsere Kenntnisse und unseren Einsatz im Rahmen Ihrer Verteidigung können Sie sich verlassen.
Sind Sie Opfer einer Straftat geworden, vertreten wir Sie nicht nur zivilrechtlich im Rahmen der Geltendmachung von Schadensersatzansprüche (vergleiche Stichwort „Schadenersatz“), sondern wir nehmen auch Ihre Rechte im Strafverfahren wahr, insbesondere, indem für Ihre Beteiligung als Nebenkläger Sorge getragen wird.
Sind Sie als Zeuge zur Polizei, Staatsanwaltschaft oder zu Gericht vorgeladen, sind wir auch gerne als Zeugenbeistand für Sie tätig.
Ermittlungsverfahren, Schöffengericht, Anklage, Freiheitsstrafe, Geldstrafe, Gefängnis, Durchsuchung, Beschlagnahme, Sicherstellung, Blutprobe, Betäubungsmittelstraftaten, Diebstahl, Betrug, Unterschlagung, Untreue, Totschlag, Körperverletzung, Mord, Aussetzung, Straßenverkehrsgefährdung, Trunkenheitsfahrt, Unfallflucht, Versuch, Mittäterschaft, Beihilfe, Anstiftung, Nötigung, Bedrohung, Raub, Untersuchungshaft, Pflichtverteidigung, Verteidiger, Berufung, Revision, Strafbefehl, Nebenklage, Zeugenbeistand